Ihr könnt bis zu einem Warenwert von 40 Euro dem Käufer die Rücksendekosten auferlegen.Ausgeschlossen ist der Widerruf gem. § 312d Abs.4 BGB vorher § 3 Abs. 2 FernAbsG bei: Waren, die nach speziellen Wünsche des Kunden gefertigt wurden Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind bei Verträgen über verderbliche Ware bei Verträgen über Audio- oder Videoaufzeichnungen bei Verträgen über Software, soweit diese entsiegelt wurden bei Verträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden Achtung! Nicht EbayAnsonsten müßt ihr wohl in den sauren Apfel beißen. Versandhäuser geben Jahr für Jahr Millionen für solche Rücksendekosten aus. Wenn ein Kunde es übertreibt, verkaufen diese Häuser nicht mehr an ihn.Wie weit man allerdings bei Ebay bestimmte Bieter einfach so ausschließen kann, weiß ich nicht.Letztlich muss dieser Umstand wohl in eure Kostenkalkulation mit aufgenommen werden.Wenn der Kunde die Ware im Laden abholt und dort auch begutachten kann, so greift das Fernabsatzgesetz nicht, wenn er die Ware mit nach Hause nimmt.Dann könnte er nur wegen Mängeln reklamieren, die beim Prüfen im Laden nicht offensichtlich waren.
via Fernabsatzgesetz / Versandkostenerstattung bei Rücksendung / Rückgabe – Forum – CHIP Online.

















